Sie sind hier:Arbeit, Wirtschaft und Steuern » Arbeitslosigkeit
Bei Arbeitslosigkeit melden Sie sich frühzeitig, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, persönlich bei uns am Schalter der Gemeindeverwaltung (ab diesem Datum wird die Arbeitslosenentschädigung berechnet).
Bitte nehmen Sie Ihren AHV-Ausweis mit, ausländische Personen zusätzlich den Ausländerausweis. Sie erhalten bei uns ein Couvert mit diversen Informationen und Broschüren rund um die Arbeitslosigkeit.
Die Anmeldung wird anschliessend dem RAV Burgdorf (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) weitergeleitet. Von dort erhalten Sie einen Termin für den Besuch eines Info-Tages in Burgdorf (obligatorisch) und werden zu einem Beratungsgespräch eingeladen, um das Vorgehen zu Ihrer raschen und dauerhaften Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt festzulegen. Die Gemeinde ist nur für die Anmeldung zuständig.
Bei Fragen betreffend Beratung und Vermittlung wenden Sie sich bitte ans RAV Burgdorf.
Bei Fragen betreffend Arbeitslosenentschädigung, die Höhe Ihres Taggeldes, etc. wenden Sie sich bitte an die Arbeitslosenkasse Ihrer Wahl.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Info-Portal des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.
Downloads und Formulare
RAV Burgdorf Oberaargau und Emmental
Oberburgstrasse 8
Postfach 177
3400 Burgdorf
Telefon: 034 420 19 20
Fax: 034 420 19 21
E-mail: rav.burgdorf@vol.be.ch
Gemeindeverwaltung Zielebach
Schulhausstrasse 2
4564 Zielebach
Tel: 032 675 13 83
info@zielebach.ch
Öffnungszeiten:
Mo 16.00 - 18.00
Do 09.00 - 11.00
oder nach Vereinbarung