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Geburt

Bei einer Geburt erhält die Gemeindeverwaltung eine Geburtsmitteilung direkt vom Zivilstandsamt des Geburtsortes. Das Kind wird anschliessend in der  Gemeinde eingetragen. Bitte bringen Sie Ihre Niederlassungsausweise vorbei, damit wir Ihnen neue Niederlassungsauweise ausstellen können.

Anerkennung

Betreffend einer Anerkennung wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt ihres Wohnortes, für Zielebach:

Zivilstandsamt des Kreis Emmental
Dorfstrasse 1
3550 Langnau i.E.
Tel. 031 635 41 50
Fax 031 635 41 79
E-Mail za.emmental@pom.be.ch 

oder an das Zivistandsamt ihres Heimatortes

Geburtsschein

Einen Geburtsschein können Sie beim Zivilstandsamt Ihres Geburtsortes bestellen.
Onlinebestellung

 

AKTUELLES
KONTAKT VERWALTUNG

Gemeindeverwaltung Zielebach
Schulhausstrasse 2
4564 Zielebach

Tel: 032 675 13 83
info@zielebach.ch


Öffnungszeiten:
Mo 16.00 - 18.00
Do 09.00 - 11.00
oder nach Vereinbarung

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