Kantonales Energiegesetz
Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.
Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:
Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng
Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.
Gemeindeverwaltung Zielebach
Schulhausstrasse 11
4564 Zielebach
Tel: 032 675 13 83
info@zielebach.ch
Mo 16.00 - 18.00 Uhr
Do 09.00 - 11.00 Uhr
Mo 08.00 - 12.00 / 13.30 - 18.00 Uhr
Di-Do 08.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00 Uhr
Fr 08.00 - 15.00 Uhr