Fakultatives Referendum
Nach Artikel 11 und 25 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Zielebach vom
27. Oktober 2011 können fünf Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der ersten Veröffentlichung verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates betreffend den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Reglementen der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet wird.
Folgende Reglementsbeschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum:
- Teilrevision Wasserversorgungsreglement und Gebührenreglement mit Gebührentarif
- Aufhebung Gebührentarif für die Oelfeuerungskontrolle vom 01.10.2012
Das Reglement kann während der 30-tägigen Frist in der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen werden. Zudem ist das Reglement auf der Website aufgeschaltet.
Ablauf der Referendumsfrist: 17. November 2025
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 13
Einreichungsstelle: Gemeinderat Zielebach
Schulhausstrasse 11
4564 Zielebach
Wenn das fakultative Referendum nicht ergriffen wird, tritt die Teilrevision des Wasserversorgungsreglementes und das Gebührenreglement mit Gebührentarif per
1. Januar 2025 in Kraft.
Gebührentarif für jährliche Gebühren zum Wasserversorgungsreglement
Der Gemeinderat von Zielebach beschliesst, gestützt auf Art. 32 ff des Wasserversorgungsreglements vom 1. Januar 2025, folgende jährliche Gebühren:
Grundgebühr je Nennbelastung des Wasserzähler m3/h Fr. 50.00
Grundgebühr pro Wohnung Fr. 120.00
Löschgebühr pro Gebäude
- Hauptgebäude Fr. 250.00
- Nebengebäude Fr. 80.00
Verbrauchsgebühr Verbrauchsgebühr pro m3 Wasserverbrauch Fr. 2.50
Dieser Gebührentarif zum Wasserversorgungsreglement wird rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
Gemeinderat Zielebach
Gemeindeverwaltung Zielebach
Schulhausstrasse 11
4564 Zielebach
Tel: 032 675 13 83
info@zielebach.ch
Montag 16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr
Mo 08.00 - 12.00 / 13.30 - 18.00 Uhr
Di - Do 08.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00 Uhr
Fr. 08.00 - 15.00 Uhr